Notstromversorgung fuers Haus

"gUnther nanonüm" schrieb im Newsbeitrag news:4d08de8e$0$6770$ snipped-for-privacy@newsspool3.arcor-online.net...

Naja, du denn?

2005 war es noch nicht erlaubt mit Heizöl Strom zu erzeugen, das ist es erst seit dem 01.08.2006. Von daher liegt es durchaus im Rahmen des Möglichen, dass zu diesem Zeitpunkt kontrolliert wurde und Leute verknackt wurden. Jetzt kann sich aber jeder ein Aggregat in den Keller, Garten oder Wald stellen und damit mit Heizöl Strom erzeugen und damit machen was er will, solange er damit kein Fahrzeug antreibt oder mit laufendem Aggregat durch die Gegend fährt.
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Sönke Gutzlaff
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=?utf-8?Q?gUnther_nanon=C3=BCm?= schrieb:

§30 STVO verbietet das unnötige laufenlassen von Fahrzeugmotoren.

Von Stand ist nirgens die Rede und die Nötigkeit ergibt sich am besten aus einem nachvollziehbaren Zweck.

Siegfried

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Siegfried Schmidt

ROTFL. Wo waren die bei Schneekatastrophe 78/79? Und die zum Hindukusch zu bringen ist eigentlich keine größeres Problem als sie innerhalb Europas zu versetzen. Was nutzt dir Brennstoff, wenn du den nicht verbrennen kannst, weil der Strom für die Heizung fehlt?

Was nutzt die Nahrung und Trinkwasser wenn du nicht kochen kannst im Winter die Heizung kaputt friert und was du sonst noch alles an Problemen hast. Ohne Strom haben viele schon ein Problem mit ihrem Telefon.

Harald

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Harald Klotz

"Siegfried Schmidt" schrieb im Newsbeitrag news:ieapl5$fk9$ snipped-for-privacy@newsreader5.netcologne.de...

§30StVO gilt aber auch nicht in meiner Einfahrt oder Garage. Dort kommen eher andere Gesetze aus dem Bereich Emissionsschutz zum Tragen.
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Sönke Gutzlaff

Lies noch mal obigen Absatz 2 und beachte das "und"!

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Werner Holtfreter

Ralf . K u s m i e r z schrieb:

Wenn deine Nachbarn in den Geschäften und anderen Quellen nichts mehr zum Plündern finden werden sie sich irgendwann mal fragen, warum du so gut durchkommst. Da kannst du dann life ausprobieren, ob sie sich mit solchen Hinweisen zufriedengeben.

Siegfried

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Siegfried Schmidt

Das wird wohl eher umgekehrt sein: Wenn man die spezielle Steuervergünstigung für BHK nutzen will, die ja noch günstiger ist, als für Heizöl, dann muss man das eben vorher anmelden. Wenn man es nicht anmeldet, bleibt es bei der Steuerbelastung wie bei Heizöl.

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Werner Holtfreter

Sönke Gutzlaff schrieb:

Da steht das gleiche drin und noch deutlicher als in der STVO sind Einschränkungen umstände- und einzelfallbezogen und gelten von vorneherein nicht für Maßnahmen, die zur Verhütung oder Beseitigung von Notlagen dienen.

Siegfried

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Siegfried Schmidt

Am 15.12.2010 17:11, schrieb Sönke Gutzlaff:

keine Regel ohne Ausnahme? wie war es damals mit Kraft-Wärme-Kopplung also Dieselmotoren deren Hauptaufgabe die Heizung war? Oder Notstromaggregate? Die dieneten ja nicht der Fortbewegung konnten somit nicht unter das Gesetz fallen. Diesel war aber schon aus technischen Gründen angesagt. Die werden sich dann den Differenzbetrag zum Heizöl dann wohl vom Staat zurückgeholt haben.

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Horst-D.Winzler

Hallo, Harald,

Du meintest am 15.12.10:

Dann hast Du ein anderes Gesetz. Das Energiesteuergesetz sagt:

---------------------- Zitat ein --------------------

(2) Ortsfest im Sinne dieses Gesetzes sind Anlagen, die während des Betriebes ausschließlich an ihrem jeweiligen Standort verbleiben und nicht auch dem Antrieb von Fahrzeugen dienen.

---------------------- Zitat aus --------------------

Und wenn ich als Rasenmäher keinen Selbstfahrer habe, dann dient der Sprit "nicht auch dem Antrieb" dieses Rasenmähers.

Viele Gruesse! Helmut

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Helmut Hullen

Am Wed, 15 Dec 2010 17:11:17 +0100 schrieb Sönke Gutzlaff:

Sicher? Klar ist erst mal nur, dass es das EnerieStG an diesem Tag in Kraft getreten ist.

Vorher war das im Mineralölsteuergesetz geregelt. Ich habe aber jetzt keine Lust die olle Kamelle auseinander zu klamüsern. Offenbar aber war die Verwendung von Steuerermäßigten Mineralölen zumindest erlaubnispflichtig.

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Knut Schottstädt

Hallo, Werner,

Du meintest am 15.12.10:

Habe ich getan (dreimal sogar!). Ich sehe keinen Grund, meine Interpretation zu ändern.

Wenn der Moppel ein Haus (oder einen Teil davon) versorgen soll, dann dürfte er "ortsfest" sein. Also wird er insbesondere sich selbst nicht zum Zwecke der (geplanten) Fortbewegung antreiben, auch nicht das Gestell, auf dem er in die Nähe des Hauses gebracht worden ist.

Willst Du eine Anlage erdenken, die sich während der Versorgung eines Hauses (geplant) bewegt?

Viele Gruesse! Helmut

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Helmut Hullen

"KnutSchottst=C3=A4dt" schrieb:

IIRC galt fr=C3=BCher der Grundsatz, dass Kolbentriebwerke=20 mineral=C3=B6lsteuerpflichtig waren. An meiner damaligen Arbeitsstelle = wurden=20 sowohl die Heizkessel als auch die Notstromdiesel aus dem = Heiz=C3=B6ltank=20 versorgt, aber vor den Dieseln sa=C3=9F eine geeichte Mengenmessung in = der=20 Leitung.

Hans=20

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Hans Wein

"Knut Schottstädt" schrieb im Newsbeitrag news:ieau61$dgo$ snipped-for-privacy@online.de...

Naja, genaugenommen war es schon erlaubt mit Heizöl Strom zu erzeugen, nur musste das Aggregat damals wirklich fest verbaut gewesen sein.

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Sönke Gutzlaff

"Snke Gutzlaff" schrieb im Newsbeitrag news:ieaoob$kg1$02$ snipped-for-privacy@news.t-online.com...

Hi, FACK! Die BW legt weder Wert auf Umwelt noch Verbrauch, die Dinger sind meist schon lange eingelagert und brauchen eine Generalüberholung. Schon deren Kosten schlägt eine bessere Baumarktware mühelos. Benzingeneratoren sind schröcklich laut...ihr "Vorteil" ist das geringe Gewicht. Wer den Platz hat, baut seinem Generator eine eigene Schallschutzhütte. Gegen Hochwasser z.B. nützlich, wenn das Ding hoch steht. Man denke an die Vibrationen, eine lose Bauweise kann sich zerrappeln.

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gUnther nanonüm

"Harald Klotz" schrieb im Newsbeitrag news:4d08eeb0$0$6887$ snipped-for-privacy@newsspool2.arcor-online.net...

Hi, warts ab, eines Tages erwischt Dich die Dieselpest, und Du kannst Dir den Arm abreißen.

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gUnther nanonüm

Zumindest die Zugschlagspreise von abgelaufenen Auktionen kann man einsehen.

Momentan ist ein neuwertiger 12 kW Diesel Generator mit 2-Zylinder Hatz Motor zu haben, 700 kg schwer ;-) Bei alten Aktionen hat der gute

2000 EUR gebracht. Hier sind n=E4here Angaben und ein Bild dazu:

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Martin Kobil

Soweit OK. Aber es ging um den Betrieb auf dem fahrenden LKW! Obige Vorschrift stellt mit "UND" zwei Bedingungen, die folglich gleichzeitig gegeben sein müssen:

  1. Anlage muss während des Betriebes ausschließlich an ihrem jeweiligen Standort verbleiben
  2. nicht auch dem Antrieb von Fahrzeugen dienen

Nicht erfasst ist folglich, mit einem ortsfesten Aggregat ein Elektroauto aufzuladen (weil der Strom zum Antrieb dient).

Nicht erfasst ist folglich auch jegliche Stromerzeugung, während der Stromerzeuger seinen Standort verändert. Die Ladefläche des fahrenden LKW würde ich nicht als festen Standort betrachten.

Bei einem stehenden LKW ist jedoch alles in Ordnung. Vielleicht war obiges ja auch so von dir gemeint.

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Werner Holtfreter

Volker Neurath schrieb:

Im Boden verankert wäre dann aber nicht mehr mobil.

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Gerd Schweizer

Mit einem soliden[tm] Röhrenfernseher kann man eine kleine Bude durchaus kuschlig warm halten, BTDT.

Kommt natürlich auch auf's Programm an...

tilo

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Tilo Strack

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